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Zahlen, Daten, Fakten: Humangenetik in Deutschland

Seltene Erkrankungen
  • 4 Millionen Menschen (ca. 5% der Bevölkerung) leben mit einer seltenen Erkrankung.
Tumorerkrankungen (pro Jahr)
  • Mammakarzinome: 70.000 Fälle
    • Bei 20% besteht eine Indikation für eine Companion-Diagnostik (CDx)1.
    • 10% der Fälle beruhen auf erblicher Veranlagung.
    • 21.000 Patienten benötigen genetische Beratung.
  • Kolorektale Karzinome: 60.000 Fälle
    • 10% zeigen Hinweise auf erbliche Tumorerkrankungen.
    • 6.000 Patienten benötigen genetische Beratung.
  • Weitere Krebserkrankungen: 370.000 Fälle
    • 10% haben eine erbliche Tumordisposition.
    • 37.000 Patienten benötigen genetische Betreuung.
Schwangere (pro Jahr)
  • 800.000 Schwangerschaften
    • Bei ca. 3% treten Auffälligkeiten auf, die eine genetische Abklärung erfordern.
    • 24.000 Schwangere benötigen humangenetische Beratung.
Versorgungslücke
  • Insgesamt 88.000 Patienten p.a. mit zeitkritischem Bedarf an humangenetischer Betreuung im Bereich Tumorerkrankungen und Schwangerschaft – mit fortschreitendem medizinischen Fortschritt ist diese Zahl steigend
Empfohlene Arzt-Patienten-Verhältnisse
  • Studien und Analysen (z. B. von European Union of Medical Specialists, Training Requirements for the Specialty of Medical Genetics. Revised version 2023) schlagen vor, dass auf 100.000 Einwohner etwa 1-2 Humangenetiker erforderlich wären, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Bei einer Bevölkerung von ca. 83 Millionen Menschen ergibt dies einen Bedarf von rund 830 bis 1.660 Fachärzten.
Ist-Zustand der praktizierenden Fachärzte der Humangenetik
  • Aktuell praktizieren in Deutschland 410 Fachärzte der Humangenetik (Statistik der BÄK, Stand 12/2023)
  • Per Bedarfsplanung der KBV (gültig seit 1992): 1 Facharzt für 606.384 Einwohner
  • Die Alterstruktur der praktizierenden Fachärzte der Humangenetik:
    • 25% der Humangenetiker sind älter als 60 Jahre alt
    • Nur 50 Fachärzte sind jünger als 40 Jahre alt

FAZIT

Veraltete Bedarfsplanung:
Die aktuelle Bedarfsplanungsgrundlage, die auf dem Stand von 1992 basiert, ist aufgrund des medizinischen Fortschritts und der veränderten Versorgungsanforderungen nicht mehr zeitgemäß.
Fortschritte in der Genetik:
Insbesondere in der Genetik wurden in den vergangenen dreißig Jahren bedeutende Fortschritte erzielt, die den Zugang zu umfassender genetischer Beratung und der Möglichkeit gezielter Therapien als essenzielle Bestandteile einer modernen Gesundheitsversorgung erforderlich machen.
Steigender Bedarf:
Angesichts der fortschreitenden Entwicklungen in der genetischen Diagnostik und Therapie ist mit einem weiteren exponentiellen Anstieg des Versorgungsbedarfs zu rechnen.