FAZIT
Veraltete Bedarfsplanung:
Die aktuelle Bedarfsplanungsgrundlage, die auf dem Stand von 1992 basiert, ist aufgrund des medizinischen Fortschritts und der veränderten Versorgungsanforderungen nicht mehr zeitgemäß.
Fortschritte in der Genetik:
Insbesondere in der Genetik wurden in den vergangenen dreißig Jahren bedeutende Fortschritte erzielt, die den Zugang zu umfassender genetischer Beratung und der Möglichkeit gezielter Therapien als essenzielle Bestandteile einer modernen Gesundheitsversorgung erforderlich machen.
Steigender Bedarf:
Angesichts der fortschreitenden Entwicklungen in der genetischen Diagnostik und Therapie ist mit einem weiteren exponentiellen Anstieg des Versorgungsbedarfs zu rechnen.