Medizinische Weiterbildung
Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik
Für jeden Arzt / jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er / sie ist. Zuständig ist diejenige Ärztekammer, in deren Bereich entweder die Weiterbildung absolviert oder ein Antrag auf Anerkennung für ein Gebiet, Fakultativen Weiterbildungen oder einen Schwerpunkt gestellt wird bzw. werden soll. Die Regionalverzeichnisse von zur Weiterbildung befugten / ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sind ausschließlich bei den Ärztekammern zu beziehen. Man sollte sich daher mit der zuständigen Ärztekammer in Verbindung setzen.