Berechtigung für die Weiterbildung zum Facharzt für Humangenetik
Weiterbildungsberechtigte
Sortiert nach zuständigen Ärztekammern:
Auf den Seiten der Ärztekammern sind Kolleginnen und Kollegen benannt, die von den jeweiligen Ärztekammern für die Weiterbildung im Gebiet "Humangenetik" (im Ganzen oder in Teilen) befugt wurden.
Für den Umfang der Weiterbildungsbefugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungstätte erfüllt werden können.
Zur Entscheidung darüber erlässt die zuständigen Ärztekammer allgemeine Verwaltungsvorschriften, welche die für den Befugnisinhalt und -umfang im Gebiet Humangenetik im einzelnen notwendigen Bedingungen zur ordnungsgemäßen Weiterbildung bestimmen können. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer nach Befugnisinhalt und -umfang.