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Weiterbildung zum Fachhumangenetiker/in (GfH)

Die Weiterbildungsordnung (WBO) wurde am 21. März 2014 geändert.

Biologen und ähnlich ausgebildete Naturwissenschaftler sind nach Abschluss eins entsprechenden Hochschulstudiums zur Weiterbildung zum/r Fachhumangenetiker/in (GfH) qualifiziert.


Informationen zur Weiterbildung, zur Antragstellung und Weiterbildungsbefugnis erhalten Sie auf der Homepage der Gesellschaft für Humangenetik, nachfolgend verlinkt:


- Informationen zur Weiterbildung zum Fachhumangenetiker (GfH)


- Tabellarische Auflistung der Anforderungen an die Weiterbildung für Naturwissenschaftler


- Weiterbildungsordnung Fachhumangenetiker (GfH)


- Antragstellung Fachhumangenetiker


- Weiterbildungsberechtigte

 

Das European Boad of Medical Genetic (EBMG) bietet seit 2014/2015 die Möglichkeit, eine Anerkennung als "European registered Clinical Laboratory Geneticist" (ErCLG) bei dem EBMG zu beantragen.

 

Weitere Informationen zum Registrierungsprozess erhalten Sie hier.