Weiterbildung zum Fachhumangenetiker/in (GfH)
Die Weiterbildungsordnung (WBO) wurde am 21. März 2014 geändert.
Biologen und ähnlich ausgebildete Naturwissenschaftler sind nach Abschluss eins entsprechenden Hochschulstudiums zur Weiterbildung zum/r Fachhumangenetiker/in (GfH) qualifiziert.
Informationen zur Weiterbildung, zur Antragstellung und Weiterbildungsbefugnis erhalten Sie auf der Homepage der Gesellschaft für Humangenetik, nachfolgend verlinkt:
- Informationen zur Weiterbildung zum Fachhumangenetiker (GfH)
- Tabellarische Auflistung der Anforderungen an die Weiterbildung für Naturwissenschaftler
- Weiterbildungsordnung Fachhumangenetiker (GfH)
- Antragstellung Fachhumangenetiker
Das European Boad of Medical Genetic (EBMG) bietet seit 2014/2015 die Möglichkeit, eine Anerkennung als "European registered Clinical Laboratory Geneticist" (ErCLG) bei dem EBMG zu beantragen.
Weitere Informationen zum Registrierungsprozess erhalten Sie hier.